Die "Nur-1 Euro-Challenge"

 

Ein ganz großes Dankeschön an alle, die an unserer Challenge teilnehmen.

Spendeneingänge

16.07. = 2,00 Euro

17.07. = 52,00 Euro

18.07. = 6,00 Euro

19.07. = 20,00 Euro

22.10. = 20,00 Euro

Wir nehmen gerne auch Sachspenden an!

 

Da wir keine öffentliche Mittel erhalten, nehmen wir natürlich auch gerne Sachspenden entgegen. Alle gebrauchten Sachspenden, wie z.B. Katzen- und Hundespielzeug, Tierkörbe und Bettchen, Kratzbäume, Katzentoiletten und Kleinmöbel sollten hygienisch rein und gut erhalten sein. Sofern ein krankes Tier mit der Sachspende Kontakt hatte, muss eine Infektionsmöglichkeit ausgeschlossen sein, ebenso darf kein Parasitenbefall (Flöhe) vorliegen.

Diese können in Goslar, Rhüden, Seesen oder Münchehof abgegeben werden oder einer unserer ehrenamtlichen Mitarbeiter holt sie auch gerne ab.

 

Folgende Sachspenden benötigen wir aktuell:

Katzenstreu (möglichst Klumpstreu)

Kratzbäume

Große Katzentoiletten

Reinigungsmittel (Allzweckreiniger)

Desinfektionsmittel

Waschpulver

Küchenrollen

Katzennassfutter

Hundenassfutter

Frischfleisch

Panikgeschirre für Hunde (doppelter Bauchgurt)

Süßwasserfische und Co.

Antrag auf Patenschaft: HIER

 

Seit 2020 kümmert sich unser Verein nun auch um Süßwasserfische, Zwerggarnelen, Schnecken, Muscheln und Wasserpflanzen. Soweit uns bekannt ist, sind wir in der Gegend der einzige Tierschutzverein der sich dieser tollen Tiere annimmt, die leider oftmals sehr stiefmütterlich behandelt werden.

Besonders dann, wenn eine Auflösung von Aquarien stattfindet oder einzelne Tiere abgegeben werden müssen, versuchen wir zu helfen. Wir suchen passende Endstellen, aber nehmen mitunter auch Fische auf. Wir vergesellschaften Einzeltiere, bilden Paare, Gruppen oder Schwärme je nach Art, Verträglichkeit und Bedürfnissen.

Gelegentlich haben wir auch Nachwuchs, Zubehör und Pflanzenableger, die wir gegen eine kleine Spende in gute Hände gerne überlassen.

Hin und wieder werden wir auch zu einem Notfall gerufen, wo ein Aquarium am "kippen" ist. Dann fahren wir mit unserem Köfferchen los, schauen uns die Misere an, messen die Wasserwerte und beraten den Aquarianer. Meist sind es Anfänger, die gerne unseren Rat annehmen und denen wir damit die Freude an der Aquaristik erhalten können.

Fragen Sie einfach nach, wenn Sie ein Problem haben, evtl. Süßwasserfische aufnehmen wollen oder Zubehör benötigen.

Der Verein unterhält derzeit 2 Süßwasseraquarien, die natürlich auch Kosten verursachen. Neben Wasser und Strom muss für Futter, Wasseraufbereiter, CO2 und vieles mehr gesorgt werden, um eine ordentliche und annähernd artgerechte Haltung zu gewährleisten.

Wichtige Links

 

Tierhilfe Seesen (Facebook)

Hunderegister Niedersachsen (Anmeldepflicht für Hundehalter aus Niedersachsen)

Stadtverwaltung Seesen

Landkreis Goslar - Abteilung Tierschutz

TASSO

Das kann teuer werden...

 

Die Anwort dazu findet man im Bürgerlichen Gesetztbuch (BGB).

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 833 Haftung des Tierhalters

Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. Die Ersatzpflicht tritt nicht ein, wenn der Schaden durch ein Haustier verursacht wird, das dem Beruf, der Erwerbstätigkeit oder dem Unterhalt des Tierhalters zu dienen bestimmt ist, und entweder der Tierhalter bei der Beaufsichtigung des Tieres die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beobachtet oder der Schaden auch bei Anwendung dieser Sorgfalt entstanden sein würde.
 
Fakt: Grundsätzlich gilt zunächst einmal, dass ein privater Tierhalter für alle entstandenen Schäden seines Tieres natürlich auch haftet. Das kann z. B. ein entlaufenes Pferd oder ein entwichener Hund sein, wodurch ein Verkehrsunfall verursacht wird, aber auch durchaus eine Katze die mit einem Fahrzeug kollidiert ist. Im Rahmen einer Mietwohnung gilt ebenso diese Regelung, warum man sinnvollerweise sein Tier versichern sollte. Sach- und Personenschäden können je nach Umfang zu hohen Kosten führen und sind nicht immer durch eine übliche private Haftpflichtversicherung abgedeckt.
Ein weitererer Haftungsgrund könnte die Unterbringung eines Tieres in eine Tierpension sein, selbst im Verwandten- oder Freundeskreis, wenn dort große Schäden verursacht werden. Hier sollte an eine Tierhüterhaftpflichtversicherung gedacht werden, die nicht zwangsläufig immer in der normalen Tierhalterhaftpflicht enthalten ist.
 
Daher sollte man sich als Tierhalter unbedingt rechtzeitig informieren welche Versicherung für die gehaltene Tierart verpflichtend (Niedersächsisches Hundegesetz - NHundG) oder ratsam ist und gegebenenfalls eine entsprechende Versicherung für einen evtl. Schadensfall abschließen.