Erst denken, dann handeln...

 

Wenn man sich für die Anschaffung eines Haustieres entschieden hat, sollte natürlich die ganze Familie darüber informiert und auch damit einverstanden sein, es sei denn, man ist Single. Egal wie dem auch sei, ein Haustier macht Arbeit, kostet Geld, kann krank werden, darf nicht immer und überall mit hingenommen werden und muss letztendlich auch in das eigene Leben passen.

Von daher sollte man sich vorab sehr gut überlegen welches Tier überhaupt in Frage kommt.

 

Tiere zweiter Klasse?

Ein Secondhandtier ist kein Tier zweiter Klasse. Dieses Vorurteil herrscht leider in vielen Köpfen. Wir können aus persönlicher Erfahrung sagen, dass Tierschutztiere nicht schlechter oder besser sind als andere. Sie sind manchmal geprägt, wie wir Menschen mit zunehmenden Alter auch.

Ein altes Sprichwort besagt: Zu jedem Topf passt ein Deckel - und genauso passt zu jedem Tier auch ein Mensch (oder andersrum). Man muss sich halt nur finden.

 

Vorurteile und andere Ausreden

Es ist schlichtweg falsch zu behaupten, man könne sich kein Tier aus einem Tierheim holen. Diese Tiere haben genauso ein Recht auf ein gutes Zuhause und sind oft dankbarer als Tiere vom Züchter, aus privater Hand oder aus einer Zoohandlung. Es muss auch nicht unbedingt eine Rassetier sein, es sei denn, man wolle züchten.

Selbstverständlich kann es hin und wieder einmal vorkommen, dass ein Tierschutztier krank ist oder das Wesen nicht den eigenen Vorstellungen entspricht, doch das kann einem mit jedem anderen Tieren ebenso ergehen. Wir vereinbaren daher grundsätzlich eine Probezeit in der das Tier jederzeit an den Verein wieder zurückgegeben werden kann.

 

Nicht ohne Vertrag

Unsere Vereinstiere werden nur an geeignete Personen (Sachkundenachweis bei Hunden, Selbstauskunft erforderlich!) und nach vorangegangener Prüfung der künftigen Haltungsbedingungen (Vorkontrolle!) vermittelt. In der Regel geben wir unsere Schützlinge nach einer Probezeit kostenlos ab.

Bei Übernahme von Hunden muss der Nachweis der Sachkunde (Niedersächsisches Hundegesetz) erbracht werden. Nach einer angemessenen Eingewöhnungszeit vergewissern wir uns abschließend noch einmal (Nachkontrolle!), ob es dem neuen Vierbeiner gut geht und er sich auch richtig eingelebt hat. 

Wir möchten natürlich unsere tierischen Notfellchen immer in besten Händen wissen, warum auch ein ordentlicher Vertrag (atypischer Verwahrungsvertrag) zwischen dem Verein und dem künftigen Besitzer geschlossen wird. In diesem Vertrag werden alle Rechte und Pflichten der beiden Parteien festgehalten, damit es nicht zu Problemen oder Unstimmigkeiten kommt. Jedes Tier bleibt grundsätzlich Eigentum des Vereins, es wird nur das dauerhafte Besitzrecht übertragen. Nach einer gewissen "Bewährungszeit" kann ein Eigentumsübertrag stattfinden.

Wir möchten ausdrücklich darauf hinweisen, dass uns das Wohl der Tiere sehr am Herzen liegt und wir selbstverständlich bis an das Lebensende unserer Vermittlungstiere mit Rat und Tat zur Verfügung stehen.