Die Tierhilfe Seesen und Umgebung e. V.

 

Wir, einige Tierschützer aus dem Landkreis Goslar, engagieren uns seit Dezember 2004 mit großem Erfolg für grenzenlosen Tierschutz. Während der vergangenen Jahre ist uns immer mehr bewusst geworden wie notwendig die Tierschutzarbeit im Bereich Seesen und Umgebung ist. Viele Schicksale haben unseren Weg begleitet, viele vierbeinige Sorgenkinder konnten wir vor dem Tod retten. Für einige kam leider unsere Hilfe zu spät. Und das erfüllt uns mit unendlicher Trauer. Um auch weiterhin und verstärkt Tierschutz praktizieren zu können, haben wir am 08.06.2007 einen eingetragenen Tierschutzverein gegründet, der als gemeinnützig anerkannt und besonders förderungswürdig ist. Endlich können wir mit der Unterstützung unserer Mitbürger und Tierfreunde größere Projekte in Angriff nehmen. Wir sind jedoch kein reguläres Tierheim und nehmen nur in besonderen Fällen Tiere auf.

Viele Jahre Tierschutzarbeit...

Im Lauf der Jahre haben wir viele Höhen und Tiefen im Tierschutz durchlebt. Zu unserem Bedauern mussten wir sehr oft feststellen, dass es in der Bevölkerung stark an Aufklärung und Interesse mangelt. Dort beginnt schon unsere Tierschutzarbeit. Mit Informationen rund um die annähernd artgerechte Haltung, Vermehrung, Seuchenprophylaxe und Krankheiten der Haustiere, wollen wir die Tierhalter hilfreich unterstützen. Wir beschäftigen uns jedoch ebenso mit dem Erhalt der Natur und leisten Hilfestellung bei Wildtieren.

Vorwiegend bemühen wir uns aber um die Ärmsten der Armen, den Gnadenbrottieren, die oft ihr ganzes Leben lang unter unserer Obhut stehen, da sie aufgrund psychischer Störungen, ihres Alters, Behinderungen oder schweren Erkrankungen, keine Vermittlungschance mehr haben. Sie dürfen bis an ihr Lebensende auf unserem Gnadenhof verbleiben. Für diese "Sorgenfellchen" vergeben wir auch Patenschaften damit sie dauerhaft gut versorgt werden können. Der Kostenaufwand für Gnadenbrottiere ist besonders hoch und ständig stehen neue Probleme und Sorgen an.

Die Vermittlung von in Not geratenen Hunden, Katzen, Klein- oder Nutztieren in ein neues Zuhause, liegt uns auch sehr am Herzen. Dabei sind wir immer darauf bedacht, dass ein zu vermittelndes Tier noch in seinem gewohnten Umfeld bis zum Umzug ins neue Heim verbleiben darf. Hinzu kommt die mühsame Aufzucht und Versorgung von verwaisten Katzenwelpen, die zudem oft erkrankt sind und ohne menschliche Hilfe nicht überleben würden. Aber auch die Unterbindung der Massenvermehrung von verwilderten Katzen durch Kastrationsaktionen und die Gesunderhaltung eines Bestandes gehören zu unseren Zielen.

Unser Einsatzbereich ist also sehr vielseitig - wo Hilfe benötigt wird, versuchen wir zu helfen - schnell und unbürokratisch. Wenn Sie sich für unsere aktive Tierschutzarbeit interessieren, können Sie gerne nähere Auskünfte bei der Tierhilfe Seesen erhalten.

Uns stehen keine öffentlichen Mittel zur Verfügung!

Die Unterbringung und aufwendige Versorgung unserer Schützlinge wird lediglich durch Spenden, Mitgliedsbeiträgen und Patenschaften finanziert. Da diese Einnahmen nicht annähernd die Kosten unserer Tierschutzarbeit decken, sind wir auf die zusätzliche Hilfe unserer Mitmenschen angewiesen. Wir freuen uns daher ganz besonders über Ihren Besuch unserer Website und Ihrem Interesse an unserer Tierschutzarbeit. Mit Sach- und Geldspenden, aber auch einer Mitgliedschaft in unserem Verein oder einer Tierpatenschaft, können Sie persönlich zum Wohl der Tiere beitragen. Bitte bedenken Sie auch, dass wir alle ehrenamtlich tätig und kein reguläres Tierheim sind.

Bargeldbeträge (also Spenden, Mitgliedsbeiträge, Patenschaften, etc.) werden nicht von uns persönlich entgegengenommen. Diese sind grundsätzlich auf eines unserer Konten zu überweisen. Mit unserer Buchhaltung und den Steuererklärungen ist ein Steuerbüro betraut, was selbstverständlich auch aus der Vereinskasse getragen werden muss.

Bitte helfen Sie den Tieren!

Der Verein wurde am 19.11.2007 ins Vereinsregister auf dem Registerblatt VR 200301 eingetragen und dient ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten Zwecken im Sinne der §§ 51 ff. AO und gehört zu den in § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG bezeichneten Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen.

 

Antragsformular für eine Mitgliedschaft: HIER