Zuständigkeiten
Da wir immer wieder gefragt werden, wer für welche Fälle zuständig ist, haben wir hier eine kleine Zusammenfassung erstellt.
Fundtiere:
Für Fundtiere ist die Kommune zuständig. Mitunter hilft auch die Polizei oder das nächste Tierheim.
Totfunde:
Bei gefundenen toten Haustieren ist die Kommune oder die Straßenmeisterei zu informieren. Bei Wildtiere sollte man den Revierinhaber bzw. den Jagdpächter kontaktieren.
Verstöße gegen das Tierschutzgesetz:
Das Veterinäramt prüft die Haltung und Versorgung von Tieren.
Lärmbelästigung durch Haustiere:
Bei Problemen mit Lärmbelästigung ist die Kommune, also das Ordnungsamt, zuständig.
Parasiten oder Schädlinge im Haus / Wohnung:
Wenn ein Rattenbefall vorliegt, ist die Kommune und der Hauseigentümer zu unterrichten. Der Hauseigentümer ist verpflichtet Abhilfe zu leisten.
Anderweitige Plagegeister fallen in den privatrechtlichen Bereich.