Zuständigkeiten

 

Da wir immer wieder gefragt werden, wer für welche Fälle zuständig ist, haben wir hier eine kleine Zusammenfassung erstellt.

 

Fundtiere:

Für Fundtiere ist die Kommune zuständig. Mitunter hilft auch die Polizei oder das nächste Tierheim.

 

Totfunde:

Bei gefundenen toten Haustieren ist die Kommune oder die Straßenmeisterei zu informieren. Bei Wildtiere sollte man den Revierinhaber bzw. den Jagdpächter kontaktieren.

 

Verstöße gegen das Tierschutzgesetz:

Das Veterinäramt prüft die Haltung und Versorgung von Tieren.

 

Lärmbelästigung durch Haustiere:

Bei Problemen mit Lärmbelästigung ist die Kommune, also das Ordnungsamt, zuständig.

 

Parasiten oder Schädlinge im Haus / Wohnung:

Wenn ein Rattenbefall vorliegt, ist die Kommune und der Hauseigentümer zu unterrichten. Der Hauseigentümer ist verpflichtet Abhilfe zu leisten.

Anderweitige Plagegeister fallen in den privatrechtlichen Bereich.