Wichtige Links

 

Tierhilfe Seesen (Facebook)

Hunderegister Niedersachsen (Anmeldepflicht für Hundehalter aus Niedersachsen)

Stadtverwaltung Seesen

Landkreis Goslar - Abteilung Tierschutz

TASSO

Süßwasserfische und Co.

Antrag auf Patenschaft: HIER

 

Seit 2020 kümmert sich unser Verein nun auch um Süßwasserfische, Zwerggarnelen, Schnecken, Muscheln und Wasserpflanzen. Soweit uns bekannt ist, sind wir in der Gegend der einzige Tierschutzverein der sich dieser tollen Tiere annimmt, die leider oftmals sehr stiefmütterlich behandelt werden.

Besonders dann, wenn eine Auflösung von Aquarien stattfindet oder einzelne Tiere abgegeben werden müssen, versuchen wir zu helfen. Wir suchen passende Endstellen, aber nehmen mitunter auch Fische auf. Wir vergesellschaften Einzeltiere, bilden Paare, Gruppen oder Schwärme je nach Art, Verträglichkeit und Bedürfnissen.

Gelegentlich haben wir auch Nachwuchs, Zubehör und Pflanzenableger, die wir gegen eine kleine Spende in gute Hände gerne überlassen.

Hin und wieder werden wir auch zu einem Notfall gerufen, wo ein Aquarium am "kippen" ist. Dann fahren wir mit unserem Köfferchen los, schauen uns die Misere an, messen die Wasserwerte und beraten den Aquarianer. Meist sind es Anfänger, die gerne unseren Rat annehmen und denen wir damit die Freude an der Aquaristik erhalten können.

Fragen Sie einfach nach, wenn Sie ein Problem haben, evtl. Süßwasserfische aufnehmen wollen oder Zubehör benötigen.

Der Verein unterhält derzeit 2 Süßwasseraquarien, die natürlich auch Kosten verursachen. Neben Wasser und Strom muss für Futter, Wasseraufbereiter, CO2 und vieles mehr gesorgt werden, um eine ordentliche und annähernd artgerechte Haltung zu gewährleisten.

Spendenaufruf und aktuelle Informationen zu Benny

 

Wir möchten uns an dieser Stelle zunächst einmal bei allen bedanken, die Benny mit einer Spende unterstützen.

Jeder Euro hilft und kommt direkt unserem Benny zugute.

 

06.01.2022

Unfall und Notversorgung/Stabilisierung bei Dr. Linde in Langelsheim

Diagnose: Rippenserienfraktur, Pericarderguß, Abdominale Blutungen, Dyspnoe, div. Verletzungen an den Gliedmaßen

Zustand: kritisch

Kosten: Rechnungsbetrag 189,76 Euro

Spendeneingang: 50,- Euro

06.01.2022

Aufnahme zur stationären Behandlung in der Tierklinik Hungerbühler in Salder

Diagnose: s.o., Pneumothorax, zusätzlich eine Hüftluxation (OP notwendig, jedoch derzeit nicht möglich), Untertemperatur, Dehydrierung

Zustand: kritisch

07.01.2022

Zustand: kritisch, leichte Verbesserung zum Vortag, Futteraufnahme erfolgt, Kotabsatz, kein Urinabsatz

Kosten: derzeit bei ca. 1.000,- Euro

08.01.2022

Zustand: kritisch, noch Untertemperatur, Futteraufnahme, Kotabsatz, Urinabsatz, Verbandswechsel, etc.

09.01.2022

Zustand: weitere Verbesserung, noch immer Untertemperatur, vermutlich unterschwelliger Infekt, Lunge arbeitet wieder selbstständig, gute Futteraufnahme, Kot und Urin normal

10.01.2022

Zustand: weitgehend gut, sämtliche Blutwerte im Normbereich, Röntgenbefund negativ; Antibiose, Schmerztherapie und Wundbehandlung weiterhin erforderlich, kann zunächst entlassen werden, nach weiterer Verbesserung des Zustands wird ein Termin zur Operation der Hüftluxation vereinbart

Kosten: ca. 1.550,- Euro zzgl. Medikamente

voraussichtliche Kosten für die anstehende Hüftoperation liegen bei ca. 800,- bis 1.000,- Euro

Spendeneingang: 215,- Euro (ingesamt 265,- Euro)

10.01.2022 - 19.00 Uhr

Benny ist wieder Zuhause. Er braucht noch viel Ruhe, wenig Bewegung und darf nur kurz vor die Türe zum Gassigang. Man merkt natürlich noch deutlich, wie schwach er ist. Er hat auch stark abgenommen.

Abschlussrechnung: 1.729,54 Euro

Spendeneingang: 20,- Euro (insgesamt 285,- Euro)

11.01.2022 - 10.30 Uhr

Zustand: Gut, frisst mit großem Appetit, Kot und Urin normal, am liebsten würde er wieder richtig herumtollen und muss ständig gebremst werden. Vorstellung bei unserem Tierarzt zur Behandlung und Besprechung der weiteren Maßnahmen.

Spendeneingang: 400,- Euro (insgesamt 685,- Euro)

12.01.2022 - 11.00 Uhr

Zustand: Er macht gute Fortschritte, Heilungsprozeß der oberflächlichen Wunden sehr gut, Verbände abgenommen, bewegt sich den Umständen entsprechend gut, zeigt sich sehr agil und futtert immens.

Spendeneingang: 35,- Euro (ingesamt 720,- Euro)

13.01.2022 - 10.00 Uhr

Zustand: Unverändert gut, weitere Medikamentengabe, Gewicht stabilisiert sich

Spendeneingang: negativ

14.01.2022 - 10.30 Uhr

Zustand: Sehr lebhaft und möchte wieder "Gas geben", insgesamt sehr zufriedenstellend, nach wie vor Medikamentengabe

Spendeneingang: 10,- Euro (insgesamt 730,- Euro)

15.01.2022 - 9.30 Uhr

Zustand: Weitere Verbesserung des Gangwerkes, Wundheilung sehr zufriedenstellend, guter Appetit, Kot und Urin normal, weiterhin Antibiotikagaben

Spendeneingang: negativ

19.01.2022 - 10.00 Uhr

Keine bemerkenswerte Vorkommnisse. Entlastung des linken Hinterbeines, ansonsten bombenfit.

Spendeneingang: 30,- Euro (insgesamt 760,- Euro)

08.02.2022

Benny seine Blutwerte sind noch nicht ganz in Ordnung, die angedachte OP wurde erst einmal zurückgestellt.

Spendeneingang: 50,- Euro (insgesamt 810,- Euro)

09.02.2022

Spendeneingang: 50,- Euro (insgesamt 860,- Euro)

22.02.2022

Spendeneingang: 100,- Euro (insgesamt 960,- Euro)

04.04.2022

Spendeneingang: 20,- Euro (insgesamt 980,- Euro)

05.05.2022

Patenschaft / Spendeneingang: 120,- Euro (insgesamt 1.100,- Euro)

Das kann teuer werden...

 

Die Anwort dazu findet man im Bürgerlichen Gesetztbuch (BGB).

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 833 Haftung des Tierhalters

Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. Die Ersatzpflicht tritt nicht ein, wenn der Schaden durch ein Haustier verursacht wird, das dem Beruf, der Erwerbstätigkeit oder dem Unterhalt des Tierhalters zu dienen bestimmt ist, und entweder der Tierhalter bei der Beaufsichtigung des Tieres die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beobachtet oder der Schaden auch bei Anwendung dieser Sorgfalt entstanden sein würde.
 
Fakt: Grundsätzlich gilt zunächst einmal, dass ein privater Tierhalter für alle entstandenen Schäden seines Tieres natürlich auch haftet. Das kann z. B. ein entlaufenes Pferd oder ein entwichener Hund sein, wodurch ein Verkehrsunfall verursacht wird, aber auch durchaus eine Katze die mit einem Fahrzeug kollidiert ist. Im Rahmen einer Mietwohnung gilt ebenso diese Regelung, warum man sinnvollerweise sein Tier versichern sollte. Sach- und Personenschäden können je nach Umfang zu hohen Kosten führen und sind nicht immer durch eine übliche private Haftpflichtversicherung abgedeckt.
Ein weitererer Haftungsgrund könnte die Unterbringung eines Tieres in eine Tierpension sein, selbst im Verwandten- oder Freundeskreis, wenn dort große Schäden verursacht werden. Hier sollte an eine Tierhüterhaftpflichtversicherung gedacht werden, die nicht zwangsläufig immer in der normalen Tierhalterhaftpflicht enthalten ist.
 
Daher sollte man sich als Tierhalter unbedingt rechtzeitig informieren welche Versicherung für die gehaltene Tierart verpflichtend (Niedersächsisches Hundegesetz - NHundG) oder ratsam ist und gegebenenfalls eine entsprechende Versicherung für einen evtl. Schadensfall abschließen.

Das Problem

Zunächst einmal muss festgestellt werden, ob es sich bei Katzen, die sich in der Natur aufhalten, tatsächlich um verwilderte Katzen handelt. Viele Katzenhalter gewähren ihren Tieren Freigang, wogegen grundsätzlich nichts einzuwenden ist. Selbstverständlich sollten Freigangkatzen, so wie es die Katzenschutzverordnung in Seesen auch verlangt, ab dem 5. Lebensmonat kastriert und gechipt sein. Eine regelmäßige Impfung und Parasitenbehandlung ist ratsam.

Aber nicht jede Katze zeigt sich in der Natur nett und freundlich im Umgang mit fremden Menschen, was jedoch noch kein Indiz dafür ist, dass sie kein Zuhause hat oder gar verwildert ist.

 

Abwarten oder handeln?

Diese Frage kann man nicht pauschal beantworten. Katzen, die einen gesunden Eindruck machen und gut genährt sind benötigen in der Regel keine Hilfe.

Also wenn sich neue Katzen in einem Revier aufhalten, dazu bedarf es genauerer Beobachtungen, sollte man zunächst einmal versuchen den Eigentümer zu ermitteln. Diesbezüglich kann man sich in der Nachbarschaft umhören und auch hinterfragen, ob wer neu hinzugezogen ist. Auch der Blick ins Internet kann hilfreich sein, da inzwischen auf vielen sozialen Plattformen, wie z.B. Facebook, Vermißtenanzeigen gepostet werden.

Eine Meldung beim Ordnungsamt der Stadt oder dem zuständigen Tierheim wäre der nächste Schritt, denn vielleicht werden die Tiere andernorts vermisst und sind bereits gemeldet. In der Regel verfügt man dort über ein Chiplesegerät, so dass schnell bei einer gechipten Katze der Eigentümer ermittelbar ist.

Aber Achtung! Fundtiere müssen grundsätzlich bei der Stadt gemeldet werden, macht man es nicht und nimmt sich des einfach Tieres an, kann das sogar unangenehme Konsequenzen haben. In einem solchen Fall kann einem die Unterschlagung einer Fundsache angelastet werden, wenn die Katze tatsächlich ein Zuhause hat.

Bei augenscheinlich kranken oder verletzten Tieren muss natürlich unverzüglich gehandelt werden, aber auch da bitte vorab das Tier bei den genannten Stellen melden, um Probleme zu vermeiden.

 

Bitte nicht füttern!

Eine grundsätzliche Fütterung von fremden Katzen ist nicht sehr hilfreich, mitunter sogar gefährlich für herumstreifende Tiere. Durch die unkontrollierte Fütterung werden auch oft weitere Katzen angelockt. Die Gefahr, dass die Tiere Straßen überqueren und überfahren werden steigt und ebenso das Risiko der Übertragung von Infektionskrankheiten, Seuchen und Parasiten. Nicht zu vergessen sind blutige Rangkämpfe und natürlich auch die Vermehrung durch unkastrierte Tiere.

Aber nicht nur fremde Katzen können sich auf Futterstellen einfinden, auch Marder, Waschbären, Füchse, Igel, Ratten und Mäuse bedienen sich gerne am gedeckten Tisch. Eine nicht zu unterschätzende Gefahr, denn wer schon einmal einen Kampf zwischen Katze und Marder erlebt hat, weiß wie so etwas ausgehen kann. Und natürlich besteht auch hier wieder ein erhöhtes Infektionsrisiko.

Zudem: Wer verwilderte Katzen regelmäßig über einem längeren Zeitaum füttert, gilt als Garant und übernimmt damit sämtliche Pflichten gleich eines Eigentümers.

 

Der richtige Weg

Holen Sie sich immer kompetenten Rat ein, wenn es sich nicht um einen absoluten Notfall handelt und kontaktieren Sie umgehend die Stadtverwaltung, das Veterinäramt oder den ortsansässigen Tierschutzverein. Bei einer eindeutig kranken oder verunfallten Katze sollten Sie zunächst einmal das Tier sichern, das Ordnungsamt oder den Tierschutzverein unterrichten und wenn möglich zum nächsten Tierarzt transportieren. Bei einem Fundtier entstehen dem Finder keine Kosten sofern das Tier ordentlich gemeldet wurde.